(tritt in Kraft, wenn die prozentual anwesenden Arbeitskräfte niedriger liegt als die prozentuale Zahl der anwesenden Kinder- siehe Auswertung im Kita-Verwaltungsprogramm)
–Notgruppe bilden, vorübergehende Schließung von Bezugsräumen
(vorherige schriftliche Anmeldung von Kindern berufstätiger
Eltern oder mit begründetem, dringendem Betreuungsbedarf,
Kinder werden primär zum Mittagessen und in der Mitmachzeit
zusammen betreut, nicht mehr als 15 Kinder, am Vormittag
sind bis zu 20 Kinder in einem Bezugsraum möglich, die Anzahl der
geöffneten Bezugsräume wird nach anwesendem Personal festgelegt)
-nachmittags nur noch Kinder mit einem durchgängigem
Betreuungsumfang von 10 Stunden
(ab 14 Uhr können Kinder mit einem Unterbrechungsplatz über Mittag
nicht nochmals betreut werden)
-Wegfall des Früh- und Spätdienstes
(Öffnung der Kita in der Kernzeit von 8:00 – 16:00 Uhr)
-Anpassung der Öffnungszeiten
(ggf. Öffnung der Kita nur bis 16 Uhr)
-Wegfall von Verfügungszeiten
(z.B. Team wird auf den Dienst am Kind umgeschrieben)
-Aufnahmestopp für Neuaufnahmen
-Verschiebung von Neuaufnahmen und begonnenen Eingewöhnungen
(auch aus der Krippe Sirzenich)
– ggf. kann folgende Maßnahme in Betracht gezogen werden:
Die Schließzeiten der Kita erhöhen
(wie z.B. Brückentage, Feiertage, Weihnachten),
um gemeinsam angefallene Überstunden abzubauen.