Maßnahmenplan mit Einschränkungen der Betreuung und Betreuungszeiten

Maßnahmenplan mit Einschränkungen der Betreuung und Betreuungszeiten

(tritt in Kraft, wenn die prozentual anwesenden Arbeitskräfte niedriger liegt als die prozentuale Zahl der anwesenden Kinder- siehe Auswertung im Kita-Verwaltungsprogramm)

Notgruppe bilden, vorübergehende Schließung von Bezugsräumen

(vorherige schriftliche Anmeldung von Kindern berufstätiger
Eltern oder mit begründetem, dringendem Betreuungsbedarf,
Kinder werden primär zum Mittagessen und in der Mitmachzeit
zusammen betreut, nicht mehr als 15 Kinder, am Vormittag
sind bis zu 20 Kinder in einem Bezugsraum möglich, die Anzahl der
geöffneten Bezugsräume wird nach anwesendem Personal festgelegt)

-nachmittags nur noch Kinder mit einem durchgängigem
Betreuungsumfang von 10 Stunden

(ab 14 Uhr können Kinder mit einem Unterbrechungsplatz über Mittag
nicht nochmals betreut werden)

-Wegfall des Früh- und Spätdienstes

(Öffnung der Kita in der Kernzeit von 8:00 – 16:00 Uhr)

-Anpassung der Öffnungszeiten

(ggf. Öffnung der Kita nur bis 16 Uhr)

-Wegfall von Verfügungszeiten

(z.B. Team wird auf den Dienst am Kind umgeschrieben)

-Aufnahmestopp für Neuaufnahmen
-Verschiebung von Neuaufnahmen und begonnenen Eingewöhnungen

(auch aus der Krippe Sirzenich)

– ggf. kann folgende Maßnahme in Betracht gezogen werden:

Die Schließzeiten der Kita erhöhen

(wie z.B. Brückentage, Feiertage, Weihnachten),
um gemeinsam angefallene Überstunden abzubauen.

-Einstellung des Betriebes
-Küche kann kein Essen zubereiten

 

Maßnahmenplan mit Einschränkungen im pädagogischen Alltag und in der Dienstplangestaltung (unter 100% Anwesenheit des Personals, aber größer/gleich als Kinder anwesend in Prozent) – siehe Auswertung im Kita-Verwaltungsprogramm
-Gruppenzusammenlegung

(angemessene Gruppengröße beachten, max. Anzahl von 20 Kindern am Vormittag möglichst nicht überschreiten)

-Verlagerung des Personals

(alle Fachkräfte verteilen sich im Haus)

-Aufbau von Mehrstunden

(zeitnahe Möglichkeit zum Freizeitausgleich) / Arbeitsschutzgesetz beachten!

-Aushilfe von Vertretungskräften anfordern

(Stunden der installierten Springerkraft möglichst anpassen)

-pädagogische Angebote mit hohem Aufsichtsbedarf streichen

(alle Aktivitäten außerhalb des Kitageländes)

-Aufstockung der Arbeitszeit

(nur bei längeren Anpassungen, mit finanziellem Ausgleich)

-flexible Anpassung des Dienstplanes
-Urlaubsperre, keine Genehmigung von Freizeitausgleich

-bei Ausfall der Hauswirtschaftskräfte wird das Mittagessen durch ein adäquates Tiefkühlessen ersetzt. Für akute Notsituationen halten unsere Kindertageseinrichtungen zunächst Mahlzeiten für 3 Wochentage bereit. Die Zubereitung des Notfallessens setzt voraus, dass mindestens eine Fachkraft aus der Küche anwesend ist.

Maßnahmenplan mit keinen/geringen Einschränkungen im pädagogischen Alltag und in der Dienstplangestaltung
-Anwesende Fachkräfte übernehmen die Aufsicht in allen Räumen der Kita (und/oder im Außengelände)
-Verschiebung des Personals zur Aufsicht in den Bezugsräumen und Nebenräumen
-Gruppenübergreifendes Arbeiten
-Dienstplanverschiebung
-Vorsorge bei Ausfall von Hauswirtschaftskräften

Mittagsmahlzeiten der Kinder über externen Anbieter beziehen (Vorrat an Tiefkühlessen in der Kita vorhanden)