Maßnahmenplan mit Einschränkungen der Betreuung und Betreuungszeiten

(tritt in Kraft, wenn die prozentual anwesenden Arbeitskräfte niedriger liegen, als die prozentuale Zahl der anwesenden Kinder- siehe Auswertung im Kita- Verwaltungsprogramm)

Es müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit:

    • die Aufsichtspflicht der Kinder jederzeit gewährleistet ist
    • das Wohl der Kinder gesichert ist
    • das Arbeitsschutzgesetz sowie die Fürsorgepflicht dem Personal gegenüber gesichert (Vermeiden von Überlastungssituationen) ist
    • 21 Abs.6 KiTaG RLP erfüllt wird

Um in der Kindertagesstätte die Qualität der Betreuung und die Kontinuität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten, dient der Handlungs- und Maßnahmenplan als Hilfestellung und Handlungssicherheit bei Personalunterschreitungen.

Ablauf/Regelung
Tägliche Dokumentation der Kinderzahl der gesamten Einrichtung (U2 und Ü2 Bereich) durch das Programm „Kita im Blick“. Dadurch wird die Personalsituation sichtbar und es findet eine Überprüfung des anwesenden Personals zu den zu betreuenden Kindern statt.

 

Personalausfall

Den Personalausfall kompensieren durch Maßnahmen ergreifen

Teilweise Maßnahmen:

Absprache mit Kollegen, ob Teilzeitkräfte ihren Dienst verschieben können und eventuell länger arbeiten können? Ist eine Verschiebung der Pausenzeiten möglich? Ist durch einen Wegfall der Verfügungs- oder Teamzeiten der Dienst am Kind zu ersetzen?

Kompensationsmaßnahmen einleiten, durchführen und dokumentieren

Ist der Personalausfall nicht zu kompensieren werden weitere Maßnahmen ergriffen

Wegfall von besonderen pädagogischen Aktivitäten wie Ausflüge, Reduzierung des pädagogischen Angebotes, Verlagerung des Personals (U2 und Ü2 Bereich), Aufbau von Überstunden – Arbeitsschutzgesetz beachten! Flexible Anpassung des Dienstplanes – nach Absprache

Große Maßnahmen:

Gruppenzusammenlegung / Zusammenlegung ins Erdgeschoss, Einschränkungen der Betreuung für Kinder mit einem Unterbrechungsplatz am Nachmittag, d.h. die Kinder dürfen am Nachmittag mit einem Unterbrechungsplatz nicht mehr kommen.
Kinder von nicht berufstätigen Eltern zu Hause betreuen lassen, angeordnete Überstunden, Urlaubssperre für spontane Urlaube. Können die Bürozeiten der Leitung verschoben werden?
Bei Ausfall von Hauswirtschaftskräften, Mittagsmahlzeiten der Kinder über externen Anbieter beziehen; ggf. eine 2. Brotdose einpacken lassen, geplante Eingewöhnungen aussetzen und verschieben, Appell an die Eltern geben, ihre Kinder bei Bedarf früher abzuholen, um den Nachmittag zu entlasten
Ist die Aufsichtspflicht der eintzelnen Gruppen mit dem derzeit anwesenden Personal gewährleistet?
       
         ↓ Nein

Reduzierung der Öffnungszeiten für die gesamte Einrichtung

Aufnahmestopp für Ü3-Kinder

Notbetrieb einleiten

Notgruppe ab 15Uhr mit schriftlicher Anmeldung

Weiterhin zu wenig Fachpersonal

Kürzung der Öffnungszeiten auf die Kernzeit von 7.00 bis 15 Uhr

Weiterer massiver Personalausfall führt zur kompletten Schließung der gesamten Einrichtung

 

 

Die Schließzeiten der KiTa erhöhen wie z.B. Brückentage, Feiertage, Weihnachten, um gemeinsam angefallene Überstunden abzubauen