Maßnahmenplan mit Einschränkungen der Betreuung und Betreuungszeiten
(tritt in Kraft, wenn die prozentual anwesenden Arbeitskräfte niedriger liegen, als die prozentuale Zahl der anwesenden Kinder- siehe Auswertung im Kita- Verwaltungsprogramm)
Es müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit:
- die Aufsichtspflicht der Kinder jederzeit gewährleistet ist
- das Wohl der Kinder gesichert ist
- das Arbeitsschutzgesetz sowie die Fürsorgepflicht dem Personal gegenüber gesichert (Vermeiden von Überlastungssituationen) ist
- 21 Abs.6 KiTaG RLP erfüllt wird
Um in der Kindertagesstätte die Qualität der Betreuung und die Kontinuität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten, dient der Handlungs- und Maßnahmenplan als Hilfestellung und Handlungssicherheit bei Personalunterschreitungen.
Ablauf/Regelung:
Tägliche Dokumentation der Kinderzahl der gesamten Einrichtung (U2 und Ü2 Bereich) durch das Programm „Kita im Blick“. Dadurch wird die Personalsituation sichtbar und es findet eine Überprüfung des anwesenden Personals zu den zu betreuenden Kindern statt.
Personalausfall
↓
Den Personalausfall kompensieren durch Maßnahmen ergreifen
↓
Teilweise Maßnahmen:
Absprache mit Kollegen, ob Teilzeitkräfte ihren Dienst verschieben können und eventuell länger arbeiten können? Ist eine Verschiebung der Pausenzeiten möglich? Ist durch einen Wegfall der Verfügungs- oder Teamzeiten der Dienst am Kind zu ersetzen?
↓
Kompensationsmaßnahmen einleiten, durchführen und dokumentieren
↓
Ist der Personalausfall nicht zu kompensieren werden weitere Maßnahmen ergriffen
↓
Wegfall von besonderen pädagogischen Aktivitäten wie Ausflüge, Reduzierung des pädagogischen Angebotes, Verlagerung des Personals (U2 und Ü2 Bereich), Aufbau von Überstunden – Arbeitsschutzgesetz beachten! Flexible Anpassung des Dienstplanes – nach Absprache
↓
Große Maßnahmen:
Gruppenzusammenlegung / Zusammenlegung ins Erdgeschoss, Einschränkungen der Betreuung für Kinder mit einem Unterbrechungsplatz am Nachmittag, d.h. die Kinder dürfen am Nachmittag mit einem Unterbrechungsplatz nicht mehr kommen.
Kinder von nicht berufstätigen Eltern zu Hause betreuen lassen, angeordnete Überstunden, Urlaubssperre für spontane Urlaube. Können die Bürozeiten der Leitung verschoben werden?
Bei Ausfall von Hauswirtschaftskräften, Mittagsmahlzeiten der Kinder über externen Anbieter beziehen; ggf. eine 2. Brotdose einpacken lassen, geplante Eingewöhnungen aussetzen und verschieben, Appell an die Eltern geben, ihre Kinder bei Bedarf früher abzuholen, um den Nachmittag zu entlasten
↓
Ist die Aufsichtspflicht der eintzelnen Gruppen mit dem derzeit anwesenden Personal gewährleistet?
↓ Nein
Reduzierung der Öffnungszeiten für die gesamte Einrichtung
Aufnahmestopp für Ü3-Kinder
↓
Notbetrieb einleiten
Notgruppe ab 15Uhr mit schriftlicher Anmeldung
↓
Weiterhin zu wenig Fachpersonal
↓
Kürzung der Öffnungszeiten auf die Kernzeit von 7.00 bis 15 Uhr
↓
Weiterer massiver Personalausfall führt zur kompletten Schließung der gesamten Einrichtung
Die Schließzeiten der KiTa erhöhen wie z.B. Brückentage, Feiertage, Weihnachten, um gemeinsam angefallene Überstunden abzubauen.