Mehr Informationen

Verschmutzung öffentlicher Wege und Plätze durch Hundekot

Verehrte Bürgerinnen und Bürger,

eine Vielzahl von Beschwerden aus Ihren Reihen veranlasst mich zum wiederholten Male auf Folgendes hinzuweisen:

Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie privaten Grundstücken durch Hundekot ist ein bekanntes Problem und nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für viele Bürger mehr als ein Ärgernis. Das ist auch verständlich,
denn öffentliche wie private Anlagen sind keine Hundetoilette. Wer liebt es schon, im öffentlichen Grün, in seinem Vorgarten oder
auf dem Bürgersteig in Hundekot zu treten oder gar zu greifen.

Sicher gibt es schlimmere Beeinträchtigungen der Umwelt als die durch Hundekot. Jedoch zeigt die Masse an Beschwerden, die mich immer wieder erreichen, dass wir über dieses Problem nicht so locker hinwegsehen können. Durch Rücksichtnahme und Umsicht könnte das Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Gemeinde viel problemloser sein. Hundehalter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere Straßen, Gehwege, öffentliche und private Anlagen nicht beschmutzen. Sollte es dennoch dazu kommen, dass der Hund einen Gehweg oder eine Grünanlage verunreinigt, so ist der/die Hundehalterin verpflichtet, den Hundekot wieder zu entfernen. Vielleicht ist das manchem Hundehalter lästig oder sogar peinlich; er oder sie sollte sich jedoch bewusst sein, dass Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle ist. Zur Unterstützung der Hundehalter wurden an vielen Stellen der Gemeinde Hundekot-Tüten-Spender mit Abfallkörben aufgestellt. Dieses Angebot wird auch von den meisten Hundehaltern sehr gern wahrgenommen. Jedoch werden viele Hundekotbeutel mit Inhalt am Wegrand, auf privatem Grund oder in der Landschaft
liegen gelassen ! Einige wenige Hundehalter ignorieren gänzlich die Möglichkeit der Entsorgung und scheinen sich nicht darum zu scheren, wenn der Hund seine Hinterlassenschaft an Ort und Stelle ablädt. Manch einer meint wohl, durch die Zahlung der Hundesteuer einen „Freibrief“ zu besitzen.

Es ist klar, das Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden können. Dennoch – rechtlich gesehen – begehen Hundehalter, die sich um die Beseitigung der „Hinterlassenschaften“ ihres Tieres nicht kümmern, eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann. Nach der aktuellen Rechtsprechung machen sich Hundehalter sogar strafbar (Tatbestand der fahrlässigen umweltgefährdeten Abfallbeseitigung), wenn sie den Kot ihrer Vierbeiner auf öffentlichen und privaten Plätzen und Wiesen liegen lassen.

Bürger, die sich bei mir beklagen, empfehle ich, den Hundehalter erst einmal gezielt anzusprechen und ihn auf seine Pflichten
hinzuweisen, und ggf. im Wiederholungsfall Anzeige beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Trier-Land zu erstatten
bzw. – soweit es sich um öffentliche Flächen handelt – , den Name des Hundehalters dem Ortsbürgermeister oder dem jeweiligen Ortsvorsteher zu melden. Leider zeigt die Erfahrung, dass Beschwerden über Hundekot bei mir oder den Mitarbeitern des Ordnungsamtes in der Regel pauschal vorgetragen werden, ganz nach dem Motto: ,In der X-Straße oder in meinem Vorgarten liegt ständig Hundekot.‘ Konkrete Anzeigen gibt es aber praktisch nie , weil die Bürger meist nicht als Zeuge auftreten möchten. Für einen Bußgeldbescheid benötigt die Verbandsgemeinde aber konkrete Beweismittel, also zum Beispiel Zeugenangaben. Ansonsten scheitert das Verfahren spätestens bei einem Einspruch. Es ist in der Tat aber auch schwierig, die Hunde auf „frischer Tat“ zu erwischen. Denn die meisten Tathandlungen finden abends in der Dunkelheit statt.
Von sorglosen Hundebesitzern wird häufig bemerkt: „Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer?“ Nun, die Hundesteuer in der Bundesrepublik muss nicht dafür entrichtet werden, dass die Hundefäkalien entfernt werden. Die Hundesteuer ist vielmehr ein Regulativ
dafür, dass sich die Anzahl der Hunde in Grenzen hält. Es handelt sich hierbei also um eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme, nicht zuletzt deshalb, weil Hundekot eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen ist.
Damit nicht der Eindruck entsteht, dass es sich hier um ein Massenphänomen handelt, möchte ich ausdrücklich betonen, dass sich die meisten Hundehalter vorbildlich verhalten, wofür ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte.
Eine pauschale Verurteilung von Hundehaltern – wie ich sie oft erlebe – ist nicht im Geringsten gerechtfertigt.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen auch diejenigen Hundehalter für ein neues Bewusstsein sensibilisiert zu haben, welche bislang jedwede Rücksichtnahme ignoriert haben. Ihnen sollte bewusst sein, dass ein gedeihliches Miteinander von Hundehaltern und Mitbürgern ohne Vierbeiner nur gelingen kann, wenn jeder sich an bestimmte Regeln hält.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Müller Ortsbürgermeister