(tritt in Kraft, wenn die prozentual anwesenden Arbeitskräfte niedriger liegen, als die prozentuale Zahl der anwesenden Kinder- siehe Auswertung im Kita- Verwaltungsprogramm)
Es müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit:
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- die Aufsichtspflicht der Kinder jederzeit gewährleistet ist
- das Wohl der Kinder gesichert ist
- das Arbeitsschutzgesetz sowie die Fürsorgepflicht dem Personal gegenüber gesichert (Vermeiden von Überlastungssituationen) ist
- 21 Abs.6 KiTaG RLP erfüllt wird
Um in der Kindertagesstätte die Qualität der Betreuung und die Kontinuität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten, dient der Handlungs- und Maßnahmenplan als Hilfestellung und Handlungssicherheit bei Personalunterschreitungen.
Ablauf/Regelung |
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Tägliche Dokumentation der Kinderzahl der gesamten Einrichtung (U2 und Ü2 Bereich) durch das Programm „Kita im Blick“. Dadurch wird die Personalsituation sichtbar und es findet eine Überprüfung des anwesenden Personals zu den zu betreuenden Kindern statt.
PersonalausfallTeilweise Maßnahmen:Kompensationsmaßnahmen einleiten, durchführen und dokumentierenIst der Personalausfall nicht zu kompensieren werden weitere Maßnahmen ergriffenGroße Maßnahmen:Reduzierung der Öffnungszeiten für die gesamte EinrichtungNotbetrieb einleitenWeiterhin zu wenig FachpersonalWeiterer massiver Personalausfall führt zur kompletten Schließung der gesamten Einrichtung
Die Schließzeiten der KiTa erhöhen wie z.B. Brückentage, Feiertage, Weihnachten, um gemeinsam angefallene Überstunden abzubauen |